Bauer, Soest und Partner mbB

Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz:

Verantwortlich für diese Website:

Bauer, Soest und Partner mbB Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Weiherplatz 3-5
51674 Wiehl

Telefon: 02262 - 76 10 0
Telefax: 02262 - 76 10 76
E-Mail: kanzlei(at)bspw.de

Registereintrag:

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Sitz: Wiehl

Partnerschaftsregister: PR 718 Amtsgericht Essen
USt-IdNr.: DE170792251 

Konzeption und Inhalt:

Michael Blenkle
E-Mail: blenkle(at)bspw.de
Telefon: 02262 - 76 10 21
Telefax: 02262 - 76 10 16

Umsetzung und Gestaltung
netspione.de

Bilddaten:

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Disclaimer

Für den Bereich Rechtsberatung gilt: 

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Köln
www.rak-koeln.de

Relevante berufsrechtliche Regelungen: 

  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) 
  • Fachanwaltsordnung (FAO) 
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) 
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Bundesgebührenordnung (BRAGO) 
  • Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren 
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union  

Alle berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de) eingesehen werden. 

Die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt sowie Fachanwalt wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. 

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:   http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gesetzlicher Pflichthinweis nach § 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000,00 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin.   www.s-d-r.org

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Verfahren vor dieser Stelle teilzunehmen und werden eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Stelle ablehnen.

Für den Bereich Steuerberatung gilt: 

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Köln
www.stbk-koeln.de

 

Relevante berufsrechtliche Regelungen: 

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG) 
  • Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB) 
  • Berufsordnung (BOStB) 
  • Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) 

 

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer (http://www.bstbk.de) eingesehen werden.

Die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. 

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gesetzlicher Pflichthinweis nach § 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Eine für Sie zuständige alternative Streitbeilegungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein.   www.verbraucher-schlichter.de

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Verfahren vor dieser Stelle teilzunehmen und werden eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Stelle ablehnen.

Für den Bereich Wirtschaftsprüfung gilt:

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Wirtschaftsprüferkammer Berlin
www.wpk.de 

 

Relevante berufsrechtliche Regelungen:  

  • Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung, WPO) 
  • Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) 
  • Satzung für Qualitätskontrolle 
  • Prüfungsordnung (PrüfO) 
  • Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer (Siegel-VO) 
  • Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer, etc. (BHV) 
  • Richtlinien der Wirtschaftsprüferkammer für die Berufsausübung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer 

 

Die Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. 

Die Rechtsanwälte und Steuerberater der Partnerschaftsgesellschaft BSP Bauer, Soest & Partner mbB unterhalten eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28 in 80802 München. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug, entsprechend den Regelungen in den Besonderen Bedingungen des Versicherungsvertrags (Teil 2 BBR-RA, Teil 3 BBR-S ). Die Regelungen lauten wie folgt: 

Teil 2 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibung für Rechtsanwälte und Patentanwälte (BBR-RA)
A. Besondere Bedingungen
2. Ausschlüsse
2.1 Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten. 

Teil 3 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Steuerberater (BBR-S)
A. Besondere Bedingungen
4. Ausschlüsse
4.1 Haftpflichtansprüche mit Auslandbezug:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines Inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
Die Risikoausschlüsse gem. Ziff. a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
c) Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der in Ziff. b) nicht genannten Staaten, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrundeliegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
d) Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch Besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.

Der Wirtschaftsprüfer der Partnerschaftsgesellschaft BSP Bauer, Soest & Partner unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Versicherungsstelle Wiesbaden, Dotzheimer Straße 23, 65185 Wiesbaden. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug, entsprechend den Regelungen in den Besonderen Bedingungen des Versicherungsvertrags (Teil 4 BBR-W).Die Regelungen lauten wie folgt:

Teil 4 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BBR-W)
A. Besondere Bedingungen
4. Ausschlüsse
4.1 Haftpflichtansprüche mit Auslandbezug:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines Inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
Der Risikoausschluss gilt jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit in Staaten, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrundegelegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrundeliegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
Der zuvor genannte Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus der Tätigkeit als Insolvenz-, Konkurs-, Vergleichs- und Nachlassverwalter, als Liquidator, Sequester, Testamentsvollstrecker, Pfleger, Vormund und Treuhänder, als Sachwalter, Gläubigerausschuss- und Gläubigerbeiratsmitglied sowie als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter, sofern die Bestellung nach ausländischem Recht erfolgte.