Mit uns überlassen Sie nichts dem Zufall
Als mittelständischer Unternehmer profitieren Sie bei der Prüfung Ihres Jahresabschlusses von unserer Expertise und unserer langjährigen Erfahrung. Wir prüfen zuverlässig, Nerven schonend und mit Augenmaß. Gleichzeitig dreht sich bei uns alles um eine nachweisbar hohe Prüfungsqualität. Deshalb nehmen wir am Qualitätskontrollsystem der Wirtschaftsprüferkammer teil. So wird die Prüfung nicht zum Glücksspiel.

Prüfungsleistungen Basis
Da wir überwiegend im Mittelstand tätig sind, kennen wir die unternehmerischen Problemfelder und passen den Prüfungsumfang an die Größe und Komplexität Ihres Jahresabschlusses an. Städte und Gemeinden profitieren besonders von unserer Erfahrung im Bereich des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF).
Leistungen
- Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen gem. § 317 HGB für alle Rechtsformen
- Durchführung freiwilliger Abschlussprüfungen gem. § 317 HGB analog für alle Rechtsformen
- Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses von Städten und Gemeinden nach § 103 Abs. 5 GO NRW
Prüfungsleistungen Spezial
Auch für spezielle Prüfungsgebiete bieten wir umfassende Leistungen zu fairen Honoraren.
Leistungen
- Prüfung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- FLC First Level Controller für Interreg NWE North-West Europe sowie CE Central Europe Programme
- Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 bezüglich Finanzinformationen im Rahmen verschiedener EU-Förderprogramme (FP 7 / Horizon 2020 …)
- Prüfungen nach § 16 der Makler- u. Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
Sonstige Beratungsleistungen
Sie möchten ihr eigenes oder ein fremdes Unternehmen realistisch bewerten? Dabei können wir Sie unterstützen. Wir legen besonderen Wert auf die aussagekräftige Darstellung der Unternehmenskennzahlen. So sehen Sie das Unternehmen aus einem neuen Blickwinkel.
Leistungen
- Unternehmensbewertung
- Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen
- Buchauszüge von Handelsvertretern
- Einzelbereiche des Rechnungswesens (z.B. Reisekostenwesen)
- Begleitung von Due-Diligence-Prüfungen
- Überschuldungs-Gutachten
Ansprechpartner
Das Bundesarbeitsgericht - Presse
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Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
Pressemitteilung Nr.: 42/23
BSP wurde 2022 erneut als exzellenter Arbeitgeber ausgezeichnet.
